AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.05.2024

Für die Erbringung von Dienstleistungen:

für die Erbringung von Dienstleistungen von Familien- & Stillberatung Stefanie Smolinski, Kurfürstenstr. 45, 42369 Wuppertal, E-Mail: info@bindungsart.de (nachfolgend „Auftragnehmerin“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggebende Person“) gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen der auftraggebenden Person und der Auftragnehmerin unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Die Auftragnehmerin erbringt als selbständige Unternehmerin folgende Leistungen gegenüber der auftraggebenden Person:

Stillberatung, Beratung zu oralen Restriktionen, Beikostberatung, Familienberatung, Beratung zu Baby-, Kleinkind-, Kinder-, Paar- & Familienthemen

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmerin und der auftraggebenden Person. Ein Vertrag kommt erst mit Unterzeichnung des individuellen Beratungsvertrages zustande.

2.3 Die Auftragnehmerin erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.

2.4 Die Auftragnehmerin ist bei der Durchführung der Dienstleistungen im Hinblick auf die Art der Erbringung der Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht gebunden. Sie wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei ihrer Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit der auftraggebenden Person.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Es obliegt der auftraggebenden Person, die von ihr zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für nicht erfolgte Mitteilungen, Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit der auftraggebenden Person entstehen, ist die Auftragnehmerin gegenüber der auftraggebenden Person in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

4. Vergütung

4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.

4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB).

4.3 Die Auftragnehmerin stellt der auftraggebenden Person nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per E-Mail (z.B. als PDF). Die Rechnungssumme ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 

4.4 Die Zustellbarkeit der elektronischen Rechnungen liegt in der Verantwortung der auftraggebenden Person, und sie ist verpflichtet, die E-Mails in angemessenen Abständen abzurufen. Eine Rechnung gilt als zugestellt 24 Stunden nach dem Rechnungsdatum. Falls eine Rechnung innerhalb von 5 Werktagen nach der Leistung nicht empfangen wurde, muss die auftraggebende Person die Auftragnehmerin unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

5. Haftung / Freistellung

5.1 Die Auftragnehmerin haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt die Auftragnehmerin fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der Auftragnehmerin nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die auftraggebende Person regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Auftragnehmerin für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

5.2 Die auftraggebende Person stellt die Auftragnehmerin von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die Auftragnehmerin aufgrund von Verstößen der auftraggebenden Person gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

6. Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.

6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

8.3 Die auftraggebende Person wird die Auftragnehmerin bei der Erbringung ihrer vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Die auftraggebende Person wird insbesondere der Auftragnehmerin die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

8.4 Sofern die auftraggebende Person Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz der Auftragnehmerin als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

8.5 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) zu ändern. Für bereits rechtsgültig geschlossene Verträge für die die vereinbarte Leistung noch nicht vollständig erfüllt wurde, gelten die AGB weiter, die zum Vertragsschluss gegolten haben.